Garantie
Die Garantiebedingungen von Fahrrad – Franke e. K. bieten Kundinnen und Kunden Sicherheit beim Kauf von Fahrrädern, E‑Bikes und Zubehör. Die folgenden Regelungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland sowie an branchenüblichen Standards für hochwertige Fahrradprodukte.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferdatum.
Innerhalb dieser Zeit haftet Fahrrad – Franke e. K. für Material‑ und Herstellungsfehler, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben.
Die Gewährleistung umfasst:
- Defekte an Rahmen oder Gabeln
- Elektrische Defekte bei E‑Bikes (z. B. Motor, Display, Sensoren), sofern nicht durch äußere Einflüsse verursacht
- Herstellungsfehler an Komponenten oder Zubehörteilen
Nicht abgedeckt sind:
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung
- Sturz‑ oder Unfallbeschädigungen
- Verschleißteile (z. B. Bremsbeläge, Kette, Reifen, Griffe)
- Schäden durch mangelnde Pflege oder falsche Lagerung
Herstellergarantien
Viele Markenhersteller bieten zusätzliche Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, zum Beispiel:
- verlängerte Rahmen‑ oder Gabelgarantien
- erweiterte Akkugarantien bei E‑Bikes
- spezielle Garantien für Motoren oder Elektronik
Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Hersteller ab und sind auf der Produktseite oder in der Produktdokumentation einsehbar.
Garantieabwicklung
Für eine schnelle Bearbeitung sollte der Kunde folgende Schritte einhalten:
- Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice per E‑Mail oder WhatsApp
- Beschreibung des Problems und Übermittlung von Fotos oder Videos
- Prüfung durch unser Serviceteam oder den Hersteller
- Reparatur, Austausch oder Erstattung gemäß Garantiebedingungen
Je nach Art des Defekts kann eine Einsendung des Produkts oder einzelner Komponenten erforderlich sein.
Ausschlüsse und Einschränkungen
Die Garantie gilt nicht bei:
- Schäden durch unsachgemäße Montage oder Modifikation
- Nutzung entgegen der Herstellerempfehlungen
- Schäden durch extreme Witterung, Feuchtigkeit oder Korrosion
- Schäden durch nicht autorisierte Reparaturen
- normalem Verschleiß
Bei E‑Bikes gilt zusätzlich:
- Akkus verlieren im Laufe der Zeit an Kapazität; dieser natürliche Kapazitätsverlust ist kein Garantiefall
- Software‑Manipulationen (Tuning) führen zum sofortigen Garantieverlust
Beweislastumkehr
In den ersten 12 Monaten nach Lieferung wird gesetzlich vermutet, dass ein Defekt bereits beim Kauf bestanden hat, sofern nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird.
Nach Ablauf dieser Frist muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Serviceleistungen außerhalb der Garantie
Auch nach Ablauf der Garantie bietet Fahrrad – Franke e. K.:
- kostenpflichtige Reparaturen
- Wartungsservice
- Ersatzteile und Zubehör
Diese Leistungen werden transparent nach Aufwand berechnet.